Einige Kampfsport-Begeisterte, so wie Großmeister der Kampfkünste, wurden zur
Gründungsversammlung
eingeladen und diese haben dort entschieden
einen neuen Sport- &Kampfkunstverein, zu gründen.
Dieser soll den Namen tragen:
Kampfkunst-Center JuDjuSu-Jitsu e.V.
und wird ins Registergericht eingetragen.
Auszüge der Zielsetzung/Satzung/Gründungsprotokoll:
Ziel des Kampfkunst-Centers soll sein, die verschiedensten
Kampfkünste und Kampfsportarten,
mit regelmäßigen Trainingseinheiten, Mitgliedern und
Nichtmitgliedern anzubieten.
Die einzelnen Kriterien hierzu regelt die Satzung, die einzelnen
Ordnungen und der Vorstand.
Die
Ordnungen dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung stehen und
sind verbindlich für alle.
Des weiteren sollen fortlaufende Gesundheits-Prävention's Angebote und
Entspannungsangebote
auch
Nichtmitgliedern angeboten werden.
Als 1. Vorsitzende des Kampfkunst-Center JuDjuSu-Jitsu wurde
Frau Birgit Reimers (Ciesla) gewählt.
Ihr zur Seite steht unter anderem, Herr
Heinz Reimers (Jansen) 7.Dan JuDjuSu-Jitsu Karate.
Er wurde zum Sportlichen Leiter des Kampfkunst-Center
JuDjuSu-Jitsu gewählt.
Dem Vorstand wurden alle "Mittel"
(Beschlüsse) an die Hand gegeben, weitere Ordnungen und
Bestimmungen zu erlassen, die erforderlich sind um den
Vereinsbetrieb weiter auszubauen.
Der Vorstand hat für die Verbreitung der Kampfkunst so wie der
Darstellung des
Vereines im In- und Ausland
Sorge zu tragen.
Die Vorstellung des JuDjuSu Jitsu Karate soll im In- und Ausland
erfolgen und dem Vorstand
ist die Wahl überlassen in welchen Formen. (Lehrgänge, Besuche,
Freundschaften, Zweigstellen)
Der Vorstand wurde beauftragt eine Vereinsgeschäftsstelle
anzumieten/kaufen
und einen Vereinsgeschäftsführer anzustellen.
Des weiteren werden im Kampfkunst-Center weitere Stilrichtungen
angeboten:
JuDjuSu-Jitsu
Karate / Fudokan Ryu Karate DKV/ Selbstverteidigung / Dju Su / Chan Shaolin Si
/
Karate / Judo / Tai Chi Chuan / Shaolin Kung Fu / WuShu /
TaiJi / QiGong / Budo-Turnen /
Auszug Satzung Mitgliedschaft:
Die Vereinsmitgliedschaft gilt zunächst für die Dauer eines Jahres.
Sie verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, wenn die Mitgliedschaft
nicht
spätestens neun Wochen vor Ablauf dieser Zeit schriftlich gekündigt
wird.
Die Kündigung muss schriftlich an die Vereinsanschrift gesendet werden.
Kündigungen per E-Mail oder mündliche Kündigungen sind nicht gültig.
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