Kampfkunst-Center
JuDjuSu-Jitsu Karate e.V.
- das Haus der Kampfkünste -
- das Haus der Selbstverteidigung -
„Der
integrative Sportverein"
in Mönchengladbach |
Wir, das
Gesundheits- und Kampfkunst-Center JuDjuSu-Jitsu Karate e.V.
Mönchengladbach sind ein Sportvereine, der auch
Sonntags Sportangebote ihren Mitgliedern anbieten. Wir
vertreten die Meinung, dass wenn die Mitglieder es wollen,
wir als Sportverein den Wünschen der Mitglieder Rechnung
tragen müssen. Wir hören unseren Mitgliedern zu und setzen
die Wünsche um. Auch unsere Übungsleiter/Trainer/Lehrer
haben damit auch keine Probleme.
Wichtig ist nur.....dass die Menschen sich wieder bewegen
wollen.
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Sicherlich
sind auch männliche Kampfkunstlehrer in diesen Kursen,
jedoch führt es dazu, dass die Frauen mit dem konfrontiert
werden, wo vor Sie vielleicht Angst haben. |
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Cheftrainer & Kampfkunst-Lehrer
Heinz J. Jansen 7.Dan
JuDjuSu-Jitsu Karate
Kampfkunst-Lehrer
für Selbstverteidigung
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Selbstverteidigung beginnt da, wo die Situation durch Gespräche,
durch Reden, nicht mehr zu regeln ist.
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Frauenselbstverteidigung geht das überhaupt?
Es
kommt immer natürlich die "Frage":
Kann jeder die "Kunst der Selbstverteidigung" erlernen?
Ja, jeder der den "wirklichen
Willen" hat, sich selber zu verteidigen,
ja der kann die Selbstverteidigung erlernen.
Dabei spielt es keine Rolle welche
Kampfkunst Du betreiben willst.
Bei Systemen die den Kampfsport bevorzugen, bedenke dabei,
diese Stile oder Systeme sind auf Wettkampfsport und Regeln
ausgelegt.
Die "Kunst der
Selbstverteidigung" kennt nur eine Regel.
Laufe weg, wenn Du weg laufen kannst.
Kannst Du nicht mehr weglaufen, dann denke immer daran,
ES GIBT KEINE REGELN IM KAMPF.
»Denke nicht ans
Gewinnen, doch denke darüber nach, wie du nicht verlierst.«
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-
Kinderselbstverteidigung |
- Selbstbehauptung |
-
Frauenselbstverteidigung |
- Vorbeugung |
Die
Gesellschaft.......hilft Euch häufig nicht. Sie sieht zu!
Helfen und verteidigen müßt ihr Euch schon selber!
Sicherlich
sind auch männliche Kampfkunstlehrer in diesen Kursen,
jedoch führt es dazu, dass die Frauen mit dem konfrontiert
werden,
wovor Sie vielleicht Angst haben. |
"Die, es ist ja eigentlich nichts passiert Situationen"
Viele unbedeutend erscheinende Situationen beinhalten
oftmals Gefahren und persönliche Grenzüberschreitungen.
- Beispiele -
Ein Mann schaut mich immer so seltsam an, mir ist schon ganz
unwohl!
"Doch eigentlich ist ja nichts passiert."
Ein Mann streichelt beim An- und Ausziehen immer meine
Brust. Ich bin auf Hilfe angewiesen. Ich bin behindert.
"Doch eigentlich ist ja nichts passiert."
Ich war mit meinem Freund zusammen. Er wollte mit mir
schlafen. Ich nicht. Er tat es doch.
Ich fühle mich heute noch mies wenn ich daran denke.
"Doch eigentlich ist ja nichts passiert, es war ja mein
Freund."
Unendlich lässt sich dies fortsetzen!!! Frage: "Ist
wirklich nichts passiert?"
Das Selbstbewusstsein wird langsam zerstört, es bleibt die
Angst es könnte ja noch schlimmer kommen.
Doch ist das nicht schon schlimm genug?
Es sind Grenzüberschreitungen!
Es ist Gewalt!
Doch nein..... Ihr seit
doch nur Frauen, Jugendliche und Kinder! |
Geständiger Vergewaltiger: Gesucht, verhaftet – frei
Der Geständige
kann Deutschland jederzeit verlassen. Er wurde keinem
Richter vorgeführt und bekam keine Auflagen. Wenn der
18-Jährige am Mittwoch also einen langen Urlaub antreten
möchte, könnte ihn niemand daran hindern, Deutschland zu
verlassen. (Wohlgemerkt, diese Entscheidung ist deutsches
Recht, wir alle haben das so gewollt)
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Mönchengladbach
(22.10.2007)
Polizei nahm Vergewaltiger fest, Täter geständig.
Der Mann, der
vergangene Woche Sonntag eine 56-jährige Frau auf der
Rheinstraße vergewaltigt und beraubt hatte, ist gefasst. Die
Polizei nahm den 18-jährigen Mönchengladbacher türkischer
Abstammung am Samstag fest. In seiner Vernehmung sei der
Mann geständig gewesen, berichtete die Behörde gestern
weiter.
Er wurde
jedoch im Anschluss nach Rücksprache mit der
Staatsanwaltschaft mangels Haftgrund (Flucht-
oder Verdunkelungsgefahr) wieder entlassen.
Der Vergewaltiger war mit einem Phantombild gesucht worden.
(Wohlgemerkt, diese Entscheidung ist deutsches Recht, wir
alle haben das so gewollt) |
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Die Polizei hat
einen 35-jährigen Mann aus Düsseldorf festgenommen, der
wegen Einmietbetrug in einem Mönchengladbacher Hotel gesucht
wurde. Gegen den Beschuldigten habe schon ein Haftbefehl
wegen eines anderen Betruges vorgelegen, erklärte die
Polizei gestern weiter. Die polizeilichen Ermittlungen
führten zum Aufenthaltsort des Mannes in einem weiteren
Mönchengladbacher Hotel. Dort hatte er sich unter falschen
Personalien eingemietet.
Jetzt
sitzt der wohnungslose Betrüger in einer
Justizvollzugsanstalt.
(Wohlgemerkt,
diese Entscheidung ist deutsches Recht, wir alle haben das
so gewollt) |
Wie im Netz aber nachzulesen ist, scheint das so gang und
gäbe zu sein…….
Unsere Gesetze sind wohl so, Das Opfer hat häufig Probleme.
Dem Täter wird alles zugestanden und Entlastendes gesucht.
Zu den
physischen Folgen der Vergewaltigung und der Gefahr,
durch
Geschlechtskrankheiten angesteckt oder ungewollt schwanger
zu werden,
kommt
häufig eine langfristige psychische Schädigung des Opfers
(psychisches Trauma).
(Doch wen interresiert das wirklich, sind doch nur Frauen)
Helfen,
verhindern und verteidigen müßt ihr euch schon selber.
Die Gesetze helfen euch nicht wirklich!
Alle von
mir gemachten Aussagen und Antworten entsprechen lediglich
meiner persönlichen Meinung.
Heinz J. Jansen Kampkunst- & Selbstverteidigung Lehrer |
Bürgerliches
Recht in Deutschland
Bis zum 2. Schadensrechtsänderungsgesetz von 2002 konnte nur
eine „Frauensperson“
Schmerzensgeld verlangen, gegen die ein Verbrechen oder
Vergehen wider die Sittlichkeit begangen wurde oder die
durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines
Abhängigkeitsverhältnisses zur Gestattung der außerehelichen
Beiwohnung bestimmt wurde (§ 847 Abs. 2 BGB a. F.). Seit
2002 hat jedermann, der in seiner sexuellen Selbstbestimmung
verletzt wurde, einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Durch die
Reform von 2002 wurde also der Kreis der potentiell
Anspruchsberechtigten unabhängig vom Geschlecht gefasst und
an dem Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung
ausgerichtet. Das Opfer kann seine Ansprüche gegen den
Täter, insbesondere den auf Zahlung eines Schmerzensgeldes,
auch im Strafverfahren geltend machen (Adhäsionsverfahren).
Rechtslage in der Schweiz
Im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB, Fassung v. 1.
Januar 2007) lautet der Tatbestand für Vergewaltigung
folgendermaßen: „Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur
Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie
bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt
oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe
von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“ (Art. 190 Abs.
1 StGB)
Andere sexuelle Übergriffe als der Beischlaf, insbesondere
auch Oralverkehr, Analverkehr und gleichgeschlechtliche
sexuelle Übergriffe, werden als sexuelle Nötigung behandelt
und grundsätzlich im Höchstmass gleich, aber mit geringerer
Mindeststrafe, bestraft (Art. 189 Abs. 1 StGB). Seit dem 1.
April 2004 ist das Bundesgesetz betreffend Strafverfolgung
in der Ehe und der Partnerschaft in Kraft. Auch wenn das
Opfer und der Täter in ehelicher Gemeinschaft leben, so
stellt die Vergewaltigung ein Offizialdelikt dar.
Vergewaltigung in der Ehe ist in der Schweiz erst seit 1992
strafbar.
Ebenfalls gilt für Kinder bis sechzehn Jahre ein spezieller
Strafrechtssatz, der unter dem Tatbestand „sexuelle
Handlungen mit Kindern“ aufgeführt ist (Art. 187 StGB;
Sexueller Missbrauch von Kindern).
Rechtslage in Österreich
In Österreich ist die Vergewaltigung im § 201 StGB unter
Strafe gestellt. Der Tatbestand erfasst die Nötigung zum
Beischlaf oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden
geschlechtlichen Handlung, wenn die Nötigung mit Gewalt,
durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch
Drohung mit der gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben
vorgenommen wird. Die Strafdrohung für das Strafdelikt ist
mindestens sechs Monate und maximal zehn Jahre.
Sollte die Straftat eine schwere Körperverletzung, eine
Schwangerschaft oder für die vergewaltigte Person längere
Zeit hindurch eine qualvollen Zustand zur Folge haben,
erhöht sich der Strafrahmen auf fünf bis zu fünfzehn Jahren.
Hat die Vergewaltigung den Tod des Opfers zur Folge ist der
Täter mit einer Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig
Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Bis Ende April 2004 war die Vergewaltigung in Österreich in
der Ehe oder einer außerehelichen Lebensgemeinschaft in
bestimmen Fällen nur auf Antrag des Opfers zu verfolgen.
Seit 1. Jänner 2004 handelt es sich beim § 201 StGB dank
einer Gesetzesänderung um ein Offizialdelikt, sodass
jegliche Vergewaltigung uneingeschränkt von den
Sicherheitsbehörden verfolgbar ist.
Neben dem Straftatbestand der Vergewaltigung gibt es
ergänzend den § 202 StGB Geschlechtliche Nötigung. Er kommt
nur zur Anwendung sofern der Täter nicht bereits nach § 201
StGB zu bestrafen ist. Das Delikt erfasst Nötigungen mit
Gewalt oder durch gefährliche Drohung zur Vornahme oder
Duldung einer geschlechtlichen Handlung. Der § 202 StGB geht
wesentlich weiter als der Tatbestand der Vergewaltigung, da
aufgrund der Formulierung geschlechtliche Handlung
wesentlich mehr Handlungen erfasst werden. Der Strafrahmen
beträgt bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug und enthält die
gleichen straferhöhenden Qualifikationen wie der Tatbestand
des § 201 StGB.
nachzulesen
unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung |
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Auch die Kurse "Selbstverteidigung für Erwachsene"
finden Sonntags statt. |
K.o.-Tropfen: Willenlos und ausgeliefert!
Opfer, die
mit K.o.-Tropfen betäubt werden, erinnern sich nicht an sexuelle
Übergriffe.
Sie wachen auf und können sich an nichts mehr erinnern. Und doch
gibt es untrügliche Hinweise darauf, dass etwas Furchtbares
passiert sein muss: Schwindel, Übelkeit, Verletzungen, Schmerzen
im Genitalbereich, Blutungen. Sexueller Missbrauch bis hin zur
Vergewaltigung nach der Verabreichung von so genannten
K.o.-Tropfen ist für die Opfer nicht nur ein besonders
niederträchtiges Verbrechen. Auch die anschließende
Beweisführung ist für die Ermittler sehr schwer.
Die Substanz kann nur bis zu zwölf Stunden lang nachgewiesen
werden
Das Landeskriminalamt rät Frauen und Mädchen, sich bei einem
Verdacht so schnell wie möglich an die Polizei zu wenden und
sich zu schützen, wenn sie abends ausgehen. Denn die
K.o.-Tropfen werden zumeist in Getränke gekippt – bevorzugt in
Mixgetränke und Cocktails, damit eine mögliche leichte Trübung
nicht zu erkennen ist. Die Opfer werden durch die Drinks
vorübergehend willenlos, im schlimmsten Fall sterben sie an
Atemstillstand.
Prävention:
Das LKA rät, in Diskotheken, Kneipen und auf Partys das
Trinkglas nie unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Will man
beispielsweise auf die Tanzfläche gehen, sollte man Freunde
bitten, das Glas im Auge zu halten. K.o.-Tropfen werden oft in
die Getränke geschüttet, sie sind geschmacks- und geruchlos.
Bemerkt eine Frau plötzliche Übelkeit oder Schwindel, sollte sie
sofort Freunde oder Personal benachrichtigt, notfalls das Lokal
unter Aufsicht verlassen.
Strafanzeige:
Bei einem Verdacht auf ein Verbrechen im Zusammenhang
mit K.o.-Tropfen sollte so schnell wie möglich die Polizei
benachrichtigt oder – wenn man verletzt ist – ein Krankenhaus
aufgesucht werden. Nach Angaben des LKA sind die Polizeibehörden
auf solche Fälle vorbereitet. Selbst eine Urinprobe zu sichern,
reicht nicht aus, weil diese wegen der Möglichkeit der
Manipulation nicht als Beweis anerkannt wird.
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Regierung will
Frauen besser schützen!
37 Prozent der Frauen in Deutschland werden mindestens einmal im
Leben Opfer von Gewalt. Jede siebte Frau erlebt dabei schwere
sexuelle Gewalt. In jedem vierten Fall war der Partner der
Täter. Vor diesem Hintergrund hat Familienministerin Ursula von
der Leyen am Donnerstag in Berlin den zweiten Aktionsplan der
Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
vorgelegt.
Migrantinnen
noch häufiger betroffen
Der Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von Migrantinnen. Frauen
aus der Türkei oder Osteuropa seien viel häufiger als deutsche
Frauen Opfer körperlicher oder sexueller Attacken, sagte die
CDU-Politikerin. Fast jede zweite türkische Frau habe Gewalt
erlebt.
Recht auf
gewaltfreies Leben
Der Aktionsplan bündelt die mehr als 130 Maßnahmen
unterschiedlicher Ministerien gegen häusliche und sexuelle
Gewalt, Stalking, Frauenhandel oder Genitalverstümmelung. Er
baut im Wesentlichen auf dem ersten Aktionsplan der rot-grünen
Regierung von 1999 auf. Jeder Mensch habe ein Recht auf ein
gewaltfreies Leben, sagte die Ministerin. Die Regierung wolle
damit "auch ein Zeichen setzen und Menschen ermutigen, sich
nicht mit Gewalt abzufinden", sondern sie aktiv zu vermeiden und
zu bekämpfen.
Kinder
müssen es oft mit ansehen
Die Gewalt gegen Frauen sei "kein Randproblem", betonte von der
Leyen. "Sie geschieht mitten aus der Gesellschaft heraus."
Kinder seien in 60 Prozent der Fälle Zeugen der Taten, oft seien
sie ebenfalls Opfer, weil sie die Mutter verteidigen wollten.
Die Familienministerin: "Diese Kinder sind gefährdet, später
selbst Täter zu werden."
Übeltäter sofort eliminieren
In allen Fällen häuslicher Gewalt ist für von der Leyen die
Erste Hilfe entscheidend. Der Gewalttäter -
meist der Mann
- müsse sofort aus der gemeinsamen Wohnung geworfen werden. Die
professionelle Hilfe - etwa aus Frauenhäusern - müsse sofort
einsetzen. |
Frauenselbstverteidigung geht das überhaupt?
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Es
kommt immer natürlich die "Frage":
Kann jeder die "Kunst der Selbstverteidigung" erlernen?
Ja, jeder der den "wirklichen
Willen" hat, sich selber zu verteidigen,
ja der kann die Selbstverteidigung erlernen.
Dabei spielt es keine Rolle welche
Kampfkunst Du betreiben willst.
Bei Systemen die den Kampfsport bevorzugen, bedenke dabei,
diese Stile oder Systeme sind auf Wettkampfsport und Regeln
ausgelegt.
Die "Kunst der
Selbstverteidigung" kennt nur eine Regel.
Laufe weg, wenn Du weg laufen kannst.
Kannst Du nicht mehr weglaufen, dann denke immer daran,
ES GIBT KEINE REGELN IM KAMPF.
Frauenselbstverteidigung / Irrtümer / Illusionen
Hier wird der "Masse Frau"
eingeredet sie könnten sich nach einigen Crash-Kursen mit der
Frauenselbstverteidigung wehren.
Eine sehr gefährliche Illusion!
Es gibt schon mal Zufallstreffer,
wenn "Frau" Glück hat.
(Aber nein, die Leiter/Trainer präsentieren doch glatt Frauen
wo das funktioniert.) Häufig gibt es dann auch nur eine reine
Frauengruppe im Training, man muss ja unter sich sein.
Ziel der Selbstverteidigung soll zwar sein sich gegen Männer
zu wehren, nur wenn keine Männer mittrainieren ist das eine
große Illusion, zu glauben das würde gehen.
Euch wird eingeredet, wie einfach das alles ist und nach
ein paar Stunden Training, oh Wunder, Frauen können mit
einfachsten Techniken den "Lehrer" der ihnen alles zeigt,
niederlegen.
Denkt einfach mal praktisch, wirklich realistisch, ihr habt im Schnitt
50/70 Kilo, bei einer Größe von 150 bis 175, einige haben mehr.
Auf der anderen Seite steht einer der männlichen Dreibeiner,
durchschnittlich 80 -120 Kilo und 175 bis 185 groß mit dem Willen Euch
"Böses" zu tun. Jetzt wird euch im Selbstverteidigungskurs eingeredet
und gezeigt, wie schnell und einfach das geht, wenn der männliche Teil
euch etwas "Böses" will. Womöglich auch noch mit einem Armhebel oder mit
der verblüffenden einfachen Technik wie ihr den Trainer niedergebracht
habt in einer gelösten lockeren Umgebung, so streckt ihr jetzt den Mann
nieder der euch Böses will. Hat der Trainer ja gesagt und vorgemacht wie
einfach das geht. Und im Training hat das ja funktioniert, keiner hat
sich bewegt, Kraft brauche ich auch keine, wouw, das geht ja alles von
selber. Und das schönste nach solchen Stunden der Illusionen..... ihr
schwitzt ja noch nicht mal!
Liebe Frauen, sehr gefährliche Illusionen, die Euch da nahe gebracht
werden und es sieht so aus, Ihr wollt das so glauben!
Ihr trainiert? eine SPORTLICHE Selbstverteidigung Situation
mit REGELN NACH....
und Ihr glaubt eine solche Situation die für Euch bedrohlich ist (in die
Ihr hoffentlich nie kommt) dann könnt ihr Euch wehren? Es gibt
KEINE REGELN
in der
Selbstverteidigung. Macht Euch das bitte klar. Könnt ihr Euch
weiter wehren wenn es ein Schlag, ein harter Griff, an den Busen gibt?
Und es endet fast immer im Boden. Dann kommt der ultimative Trick des
Trainers zum Einsatz!!!! Auf Euch 80 bis 120 Kilo sitzend oder liegend
und der "Dreibeiner" da oben schlägt mit der Faust zu!
Und ihr könnt Euch wehren?
Ist
denn nun Frauenselbstverteidigung nicht sinnvoll?
Doch, siel ist sehr sinnvoll!
Aber es muss bei der Wahrheit
geblieben werden, wie schwer, die Selbstverteidigung ist! Einfachstes
Beispiel, das gilt für Frauen und für Männer! Nehmt einen "Sandsack",
stellt euch davor und schlag mit voller Kraft dagegen. Bewegt der
Sandsack sich? Was sagt eure Hand, eure Faust, wenn Ihr den Sandsack
schlagt? Ihr habt doch nicht etwa Boxhandschuhe an um eure Hand, die
Faust zu schützen? Bewegt der Sandsack sich nicht, habt Ihr ein Problem!
Das gleiche gilt für den immer noch verbreiteten Unsinn dem Mann
zwischen die Beine zu treten. Versucht das doch mal! Im Film sieht das
brauchbar aus, aber Film ist Illusion!
Sind wir aus dem Kampfkunst-Center denn nun besser und können nur wir
aus die absolute Selbstverteidigung?
Nein, wir sagen zunächst mal das
was real ist. Wir reden hier nicht über Frauen die seit Jahren sich in
den Kampfkünsten bewegen, aber auch da sind viele schon sehr böse
wachgeworden. Wir reden über ganz normale Frauen, die den Wunsch haben,
für sich die Kunst der Selbstverteidigung zu erlernen.
Der "Rest" ist ein langer und steiniger Weg und garantiert nichts.
Bei uns kann jeder sich in
angenehmer Umgebung auch dem sportlichen Teil der Kampfkunst, dem
Kampfsport zuwenden.
Beitrag
von: Birgit Ciesla
Kampfkunst-Center JuDjuSu-Jitsu Mönchengladbach
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Rechtliche Grundlagen
Wer einen Anderen in seiner körperlichen Unversehrtheit sowie seinem
körperlichen Wohlbefinden vorsätzlich beeinträchtig, begeht eine
Körperverletzung nach § 223ff StGB.
Der Gesetzgeber sieht bestimmte Ausnahmen (Rechtfertigungsgründe) vor, die eine
Köperverletzung zulassen zu Wahrung der eigenen Persönlichkeitsrechte.
Notwehr § 32 StGB
1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht
rechtswidrig.
2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Notwehrüberschreitung § 33 StGB
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder
Schrecken, so wird er nicht bestraft.
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