Liebe Eltern,

dies ist eine wichtige Information für alle Eltern
die ihre Kinder nicht früher aus der Ogata abholen dürfen!

Es gibt verantwortliche Menschen die gerne Eltern verunsichern
und erzählen, man dürfe Kinder nicht vor 15.00 Uhr abholen
um dann am Sportunterricht in einem Sportverein
die Kinder teilnehmen zu lassen.

Der Sport im Verein gilt, in der heute bei uns im
Sporttraining diskutierten Verordnung, als Ausnahme!

Hier der Auszug aus der Verordnung die für die Ogatas gelten:

B 3. Abholzeiten
Die Kinder brauchen eine feste Tagesstruktur,
in der ausreichend Zeit für das Mittagessen,
die Lernzeiten, gewählte Aktivitäten und vor allem
auch für sich selbst bleibt.

Um auch familiären Besonderheiten gerecht zu werden,
wird auch eine Regelung für die Abholzeiten getroffen.

Die Angebote der OGATAS finden in der Regel bis 16.00 Uhr statt.

Nach Absprache mit der Ogata-Leitung,
ist eine Abholung des Kindes vor 15.00 Uhr möglich.

Ausnahmen sind nur aus wichtigem Grund möglich.

Wichtige Gründe sind z.B. Arztbesuch, Geburtstage,
Familienfeiern, Teilnahme an außerschulischen Angeboten
(Sportverein, Musikunterricht, Förderangebote, Therapien etc.).

Also dürfen und können die Kinder Freitag auch
weiterhin am Training teilnehmen.
 
     
Eltern Infos Wir sind aus dem GHTC mit den Mini Karate Kids ab 3 Jahren weg
und trainieren Mittwochs und Donnerstags ab dem 01.02.2012
in der Turnhalle der Peter Ustinov Schule
Karl Barthold Weg 14  --  41065 Mönchengladbach
(gegenüber Hephata)
 
     
  Montags 8 Kinder - Jugend - Erwachsene Gruppen = 240 Teilnehmer
Dienstags 6 Kinder - Jugend Gruppen = 180 Teilnehmer
Mittwochs 7 Kinder - Jugend Gruppen = 210 Teilnehmer
Donnerstag 5 Kinder - Jugend Gruppen = 150 Teilnehmer
Freitag 9 Kinder - Jugend Gruppen = 270 Teilnehmer

gesamt ca. 1.000 Teilnehmer die Woche
 
     
  Infos für Eltern und unsere Mitglieder! 

Die wichtigsten Passagen dieser Veröffentlichung aus 2010 des Deutschen Karate Verbandes sind die
Neufassung des § 8 Absatz 5 und Absatz 6 und die Übersetzung der Passage der WKF Satzung
.......der Artikel 21 Absatz 3, 8 und vor allem Absatz 9

Es ist untersagt zu Karatevereinen oder zu Karateverbänden,
die nicht der WORLD KARATE FEDERATION (WKF)
angehören, sportliche Beziehungen zu unterhalten.
Artikel 21 Absatz 3, 8, 9 und Absatz 10

Bei Zuwiderhandlung ist mit dem sofortigen Ausschluss
aus dem Deutschen Karate Verband zu rechnen!

 
   
 
 
Ohne dieses Einverständnis kann nicht mehr gestartet werden.

 

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©Alle Informationen basieren auf Berichten und Fotos der Jugendabteilung des KKC JuDjuSu Jitsu Karate e.V. Mönchengladbach 
Heinz J. Reimers 41068 Mönchengladbach Windmühlenweg 57 E-Mail: Heinz Reimers
Ab dem 1.9.2009 lautet die neue Fax & Fon Rufnummer: +4932223765600

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