Taiji Karate & JuDjuSu-Jitsu Karate
Wir, das KKC JuDjuSu-Jitsu Karate e.V. Mönchengladbach sind Mitglied im Deutschen Karate Verband und sind Mitglied in der Deutschen Dan-Akademie des DKV.
Selbstverteidigung ist die Basis aller asiatischen Kampfkunststile

Kampfkunst-Center
JuDjuSu-Jitsu Karate e.V.
- das Haus der Kampfkünste -
- das Haus der Selbstverteidigung -
„Der integrative Sportverein"
in Mönchengladbach

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Wir, das Gesundheits- und Kampfkunst-Center JuDjuSu-Jitsu Karate e.V. Mönchengladbach sind ein Sportvereine, der auch Sonntags Sportangebote ihren Mitgliedern anbieten. Wir vertreten die Meinung, dass wenn die Mitglieder es wollen, wir als Sportverein den Wünschen der Mitglieder Rechnung tragen müssen. Wir hören unseren Mitgliedern zu und setzen die Wünsche um. Auch unsere Übungsleiter/Trainer/Lehrer haben damit auch keine Probleme.
Wichtig ist nur.....dass die Menschen sich wieder bewegen wollen.

 

Sicherlich sind auch männliche Kampfkunstlehrer in diesen Kursen, jedoch führt es dazu, dass die Frauen mit dem konfrontiert werden, wo vor Sie vielleicht Angst haben.
 

Cheftrainer & Kampfkunst-Lehrer
Heinz J. Jansen 7.Dan
JuDjuSu-Jitsu Karate

Kampfkunst-Lehrer
für Selbstverteidigung

Integrations-Beauftragter & Kampfkunst-Lehrer für Kinder und Jugendliche im Kampfkunst-Center JuDjuSu-Jitsu Karate e.V. Mönchengladbach ist Heinz J. Jansen Cheftrainer 7.Dan JuDjuSu-Jitsu Karate und weitere Dan/Toan/Duan/Grad Graduierungen. Lehrergrade im Taiji Chuan, Chan Shaolin Si - Dju Su - Karate (4. Dan Karate im Deutschen Karate Verband D.K.V. und bestätigter A-Prüfer im SOK Karate) - Judo (Kampfsport seit 1964) Mitglied in der Deutschen Dan Akademie des Deutschen Karate Verbandes.

Selbstverteidigung beginnt da, wo die Situation durch Gespräche, durch Reden, nicht mehr zu  regeln ist.

Frau Birigt Ciesla, 1.Vorsitzende und Kinder-Trainerin des Kampfkunst-Center JuDjuSu-Jitsu Karate e.V. 3. Duan/Grad Tai Chi 5. Dan JuDjuSu-Jitsu Karate, Mitglied in der Deutschen Dan Akademie des Deutschen Karate Verbandes.

Integrations-Beauftragter & Kampfkunst-Lehrer für Kinder und Jugendliche im Kampfkunst-Center JuDjuSu-Jitsu Karate e.V. Mönchengladbach ist Heinz J. Jansen Cheftrainer 7.Dan JuDjuSu-Jitsu Karate und weitere Dan/Toan/Duan/Grad Graduierungen. Lehrergrade im Taiji Chuan, Chan Shaolin Si - Dju Su - Karate (4. Dan Karate im Deutschen Karate Verband D.K.V. und bestätigter A-Prüfer im SOK Karate) - Judo (Kampfsport seit 1964) Mitglied in der Deutschen Dan Akademie des Deutschen Karate Verbandes.

Frauenselbstverteidigung geht das überhaupt?

Es kommt immer natürlich die "Frage": Kann jeder die "Kunst der Selbstverteidigung" erlernen?
Ja, jeder der den "wirklichen Willen" hat, sich selber zu verteidigen, ja der kann die Selbstverteidigung erlernen.
Dabei spielt es keine Rolle welche Kampfkunst Du betreiben willst. Bei Systemen die den Kampfsport bevorzugen, bedenke dabei,
diese Stile oder Systeme sind auf Wettkampfsport und Regeln ausgelegt.
Die "Kunst der Selbstverteidigung" kennt nur eine Regel.
Laufe weg, wenn Du weg laufen kannst. Kannst Du nicht mehr weglaufen, dann denke immer daran,
ES GIBT KEINE REGELN IM KAMPF.


»Denke nicht ans Gewinnen, doch denke darüber nach, wie du nicht verlierst.« 
 
Tatort: die eigene Wohnung.
Täglich wird in der Stadt eine Frau von ihrem Partner bedroht, genötigt oder verprügelt.

Seht nicht immer nur weg! Wehrt Euch!

http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/503532
 

- Kinderselbstverteidigung

- Selbstbehauptung - Frauenselbstverteidigung - Vorbeugung


Die Gesellschaft.......hilft Euch häufig nicht. Sie sieht zu!
Helfen und verteidigen müßt ihr Euch schon selber!

Sicherlich sind auch männliche Kampfkunstlehrer in diesen Kursen,
jedoch führt es dazu, dass die Frauen mit dem konfrontiert werden,
wovor Sie vielleicht Angst haben.

"Die, es ist ja eigentlich nichts passiert Situationen"

Viele unbedeutend erscheinende Situationen beinhalten oftmals Gefahren und persönliche Grenzüberschreitungen.

- Beispiele -

Ein Mann schaut mich immer so seltsam an, mir ist schon ganz unwohl!
"Doch eigentlich ist ja nichts passiert."

Ein Mann streichelt beim An- und Ausziehen immer meine Brust. Ich bin auf Hilfe angewiesen. Ich bin behindert.
"Doch eigentlich ist ja nichts passiert."

Ich war mit meinem Freund zusammen. Er wollte mit mir schlafen. Ich nicht. Er tat es doch.
Ich fühle mich heute noch mies wenn ich daran denke.
"Doch eigentlich ist ja nichts passiert, es war ja mein Freund."

Unendlich lässt sich dies fortsetzen!!!  Frage: "Ist wirklich nichts passiert?"

Das Selbstbewusstsein wird langsam zerstört, es bleibt die Angst es könnte ja noch schlimmer kommen.
Doch ist das nicht schon schlimm genug?

Es sind Grenzüberschreitungen! Es ist Gewalt!

Doch nein..... Ihr seit doch nur Frauen, Jugendliche und Kinder!


Geständiger Vergewaltiger: Gesucht, verhaftet – frei

Der Geständige kann Deutschland jederzeit verlassen. Er wurde keinem Richter vorgeführt und bekam keine Auflagen. Wenn der 18-Jährige am Mittwoch also einen langen Urlaub antreten möchte, könnte ihn niemand daran hindern, Deutschland zu verlassen. (Wohlgemerkt, diese Entscheidung ist deutsches Recht, wir alle haben das so gewollt)
 

Mönchengladbach (22.10.2007)
Polizei nahm Vergewaltiger fest, Täter geständig.

Der Mann, der vergangene Woche Sonntag eine 56-jährige Frau auf der Rheinstraße vergewaltigt und beraubt hatte, ist gefasst. Die Polizei nahm den 18-jährigen Mönchengladbacher türkischer Abstammung am Samstag fest. In seiner Vernehmung sei der Mann geständig gewesen, berichtete die Behörde gestern weiter.
Er wurde jedoch im Anschluss nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft mangels Haftgrund (Flucht- oder Verdunkelungsgefahr) wieder entlassen.
Der Vergewaltiger war mit einem Phantombild gesucht worden.
(Wohlgemerkt, diese Entscheidung ist deutsches Recht, wir alle haben das so gewollt)

 

Die Polizei hat einen 35-jährigen Mann aus Düsseldorf festgenommen, der wegen Einmietbetrug in einem Mönchengladbacher Hotel gesucht wurde. Gegen den Beschuldigten habe schon ein Haftbefehl wegen eines anderen Betruges vorgelegen, erklärte die Polizei gestern weiter. Die polizeilichen Ermittlungen führten zum Aufenthaltsort des Mannes in einem weiteren Mönchengladbacher Hotel. Dort hatte er sich unter falschen Personalien eingemietet.

Jetzt sitzt der wohnungslose Betrüger in einer Justizvollzugsanstalt.
(Wohlgemerkt, diese Entscheidung ist deutsches Recht, wir alle haben das so gewollt)


Nachzulesen online unter: http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/492239


Wie im Netz aber nachzulesen ist, scheint das so gang und gäbe zu sein…….
Unsere Gesetze sind wohl so, Das Opfer hat häufig Probleme.
Dem Täter wird alles zugestanden und Entlastendes gesucht.

Zu den physischen Folgen der Vergewaltigung und der Gefahr,
durch Geschlechtskrankheiten angesteckt oder ungewollt schwanger zu werden,
kommt häufig eine langfristige psychische Schädigung des Opfers (psychisches Trauma).
(Doch wen interresiert das wirklich, sind doch nur Frauen)

Helfen, verhindern und verteidigen müßt ihr euch schon selber.
Die Gesetze helfen euch nicht wirklich!

 

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.
Heinz J. Jansen Kampkunst- & Selbstverteidigung Lehrer

Bürgerliches Recht in Deutschland
Bis zum 2. Schadensrechtsänderungsgesetz von 2002 konnte nur eine „
Frauensperson“ Schmerzensgeld verlangen, gegen die ein Verbrechen oder Vergehen wider die Sittlichkeit begangen wurde oder die durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Gestattung der außerehelichen Beiwohnung bestimmt wurde (§ 847 Abs. 2 BGB a. F.). Seit 2002 hat jedermann, der in seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzt wurde, einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Durch die Reform von 2002 wurde also der Kreis der potentiell Anspruchsberechtigten unabhängig vom Geschlecht gefasst und an dem Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung ausgerichtet. Das Opfer kann seine Ansprüche gegen den Täter, insbesondere den auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, auch im Strafverfahren geltend machen (Adhäsionsverfahren).

Rechtslage in der Schweiz
Im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB, Fassung v. 1. Januar 2007) lautet der Tatbestand für Vergewaltigung folgendermaßen: „Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“ (Art. 190 Abs. 1 StGB)
Andere sexuelle Übergriffe als der Beischlaf, insbesondere auch Oralverkehr, Analverkehr und gleichgeschlechtliche sexuelle Übergriffe, werden als sexuelle Nötigung behandelt und grundsätzlich im Höchstmass gleich, aber mit geringerer Mindeststrafe, bestraft (Art. 189 Abs. 1 StGB). Seit dem 1. April 2004 ist das Bundesgesetz betreffend Strafverfolgung in der Ehe und der Partnerschaft in Kraft. Auch wenn das Opfer und der Täter in ehelicher Gemeinschaft leben, so stellt die Vergewaltigung ein Offizialdelikt dar. Vergewaltigung in der Ehe ist in der Schweiz erst seit 1992 strafbar.

Ebenfalls gilt für Kinder bis sechzehn Jahre ein spezieller Strafrechtssatz, der unter dem Tatbestand „sexuelle Handlungen mit Kindern“ aufgeführt ist (Art. 187 StGB; Sexueller Missbrauch von Kindern).

Rechtslage in Österreich
In Österreich ist die Vergewaltigung im § 201 StGB unter Strafe gestellt. Der Tatbestand erfasst die Nötigung zum Beischlaf oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung, wenn die Nötigung mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit der gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben vorgenommen wird. Die Strafdrohung für das Strafdelikt ist mindestens sechs Monate und maximal zehn Jahre.

Sollte die Straftat eine schwere Körperverletzung, eine Schwangerschaft oder für die vergewaltigte Person längere Zeit hindurch eine qualvollen Zustand zur Folge haben, erhöht sich der Strafrahmen auf fünf bis zu fünfzehn Jahren. Hat die Vergewaltigung den Tod des Opfers zur Folge ist der Täter mit einer Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Bis Ende April 2004 war die Vergewaltigung in Österreich in der Ehe oder einer außerehelichen Lebensgemeinschaft in bestimmen Fällen nur auf Antrag des Opfers zu verfolgen. Seit 1. Jänner 2004 handelt es sich beim § 201 StGB dank einer Gesetzesänderung um ein Offizialdelikt, sodass jegliche Vergewaltigung uneingeschränkt von den Sicherheitsbehörden verfolgbar ist.

Neben dem Straftatbestand der Vergewaltigung gibt es ergänzend den § 202 StGB Geschlechtliche Nötigung. Er kommt nur zur Anwendung sofern der Täter nicht bereits nach § 201 StGB zu bestrafen ist. Das Delikt erfasst Nötigungen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zur Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung. Der § 202 StGB geht wesentlich weiter als der Tatbestand der Vergewaltigung, da aufgrund der Formulierung geschlechtliche Handlung wesentlich mehr Handlungen erfasst werden. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug und enthält die gleichen straferhöhenden Qualifikationen wie der Tatbestand des § 201 StGB.
 

nachzulesen unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung

 

Auch die Kurse "Selbstverteidigung für Erwachsene" finden Sonntags statt.

K.o.-Tropfen: Willenlos und ausgeliefert!

Opfer, die mit K.o.-Tropfen betäubt werden, erinnern sich nicht an sexuelle Übergriffe.
Sie wachen auf und können sich an nichts mehr erinnern. Und doch gibt es untrügliche Hinweise darauf, dass etwas Furchtbares passiert sein muss: Schwindel, Übelkeit, Verletzungen, Schmerzen im Genitalbereich, Blutungen. Sexueller Missbrauch bis hin zur Vergewaltigung nach der Verabreichung von so genannten K.o.-Tropfen ist für die Opfer nicht nur ein besonders niederträchtiges Verbrechen. Auch die anschließende Beweisführung ist für die Ermittler sehr schwer.

Die Substanz kann nur bis zu zwölf Stunden lang nachgewiesen werden

Das Landeskriminalamt rät Frauen und Mädchen, sich bei einem Verdacht so schnell wie möglich an die Polizei zu wenden und sich zu schützen, wenn sie abends ausgehen. Denn die K.o.-Tropfen werden zumeist in Getränke gekippt – bevorzugt in Mixgetränke und Cocktails, damit eine mögliche leichte Trübung nicht zu erkennen ist. Die Opfer werden durch die Drinks vorübergehend willenlos, im schlimmsten Fall sterben sie an Atemstillstand.

Prävention:
Das LKA rät, in Diskotheken, Kneipen und auf Partys das Trinkglas nie unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Will man beispielsweise auf die Tanzfläche gehen, sollte man Freunde bitten, das Glas im Auge zu halten. K.o.-Tropfen werden oft in die Getränke geschüttet, sie sind geschmacks- und geruchlos. Bemerkt eine Frau plötzliche Übelkeit oder Schwindel, sollte sie sofort Freunde oder Personal benachrichtigt, notfalls das Lokal unter Aufsicht verlassen.
 

Strafanzeige:
Bei einem Verdacht auf ein Verbrechen im Zusammenhang mit K.o.-Tropfen sollte so schnell wie möglich die Polizei benachrichtigt oder – wenn man verletzt ist – ein Krankenhaus aufgesucht werden. Nach Angaben des LKA sind die Polizeibehörden auf solche Fälle vorbereitet. Selbst eine Urinprobe zu sichern, reicht nicht aus, weil diese wegen der Möglichkeit der Manipulation nicht als Beweis anerkannt wird.
 

Regierung will Frauen besser schützen!

37 Prozent der Frauen in Deutschland werden mindestens einmal im Leben Opfer von Gewalt. Jede siebte Frau erlebt dabei schwere sexuelle Gewalt. In jedem vierten Fall war der Partner der Täter. Vor diesem Hintergrund hat Familienministerin Ursula von der Leyen am Donnerstag in Berlin den zweiten Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorgelegt.

Migrantinnen noch häufiger betroffen
Der Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von Migrantinnen. Frauen aus der Türkei oder Osteuropa seien viel häufiger als deutsche Frauen Opfer körperlicher oder sexueller Attacken, sagte die CDU-Politikerin. Fast jede zweite türkische Frau habe Gewalt erlebt.

Recht auf gewaltfreies Leben
Der Aktionsplan bündelt die mehr als 130 Maßnahmen unterschiedlicher Ministerien gegen häusliche und sexuelle Gewalt, Stalking, Frauenhandel oder Genitalverstümmelung. Er baut im Wesentlichen auf dem ersten Aktionsplan der rot-grünen Regierung von 1999 auf. Jeder Mensch habe ein Recht auf ein gewaltfreies Leben, sagte die Ministerin. Die Regierung wolle damit "auch ein Zeichen setzen und Menschen ermutigen, sich nicht mit Gewalt abzufinden", sondern sie aktiv zu vermeiden und zu bekämpfen.

Kinder müssen es oft mit ansehen
Die Gewalt gegen Frauen sei "kein Randproblem", betonte von der Leyen. "Sie geschieht mitten aus der Gesellschaft heraus." Kinder seien in 60 Prozent der Fälle Zeugen der Taten, oft seien sie ebenfalls Opfer, weil sie die Mutter verteidigen wollten. Die Familienministerin: "Diese Kinder sind gefährdet, später selbst Täter zu werden."

Übeltäter sofort eliminieren
In allen Fällen häuslicher Gewalt ist für von der Leyen die Erste Hilfe entscheidend. Der Gewalttäter -
meist der Mann - müsse sofort aus der gemeinsamen Wohnung geworfen werden. Die professionelle Hilfe - etwa aus Frauenhäusern - müsse sofort einsetzen.

Frauenselbstverteidigung geht das überhaupt?
 

Es kommt immer natürlich die "Frage":
Kann jeder die "Kunst der Selbstverteidigung" erlernen?
Ja, jeder der den "wirklichen Willen" hat, sich selber zu verteidigen,
ja der kann die Selbstverteidigung erlernen.
Dabei spielt es keine Rolle welche Kampfkunst Du betreiben willst.
Bei Systemen die den Kampfsport bevorzugen, bedenke dabei,
diese Stile oder Systeme sind auf Wettkampfsport und Regeln
ausgelegt.
Die "Kunst der Selbstverteidigung" kennt nur eine Regel.
Laufe weg, wenn Du weg laufen kannst.
Kannst Du nicht mehr weglaufen, dann denke immer daran,
ES GIBT KEINE REGELN IM KAMPF.

Frauenselbstverteidigung / Irrtümer / Illusionen

Hier wird der "Masse Frau" eingeredet sie könnten sich nach einigen Crash-Kursen mit der Frauenselbstverteidigung wehren.
Eine sehr gefährliche Illusion!
Es gibt schon mal Zufallstreffer, wenn "Frau" Glück hat.
(Aber nein, die Leiter/Trainer präsentieren doch glatt Frauen
wo das funktioniert.) Häufig gibt es dann auch nur eine reine Frauengruppe im Training, man muss ja unter sich sein.
Ziel der Selbstverteidigung soll zwar sein sich gegen Männer
zu wehren, nur wenn keine Männer mittrainieren ist das eine
große Illusion, zu glauben das würde gehen.
Euch wird eingeredet, wie einfach das alles ist und nach
ein paar Stunden Training, oh Wunder, Frauen können mit
einfachsten Techniken den "Lehrer" der ihnen alles zeigt,
niederlegen.

Denkt einfach mal praktisch, wirklich realistisch, ihr habt im Schnitt 50/70 Kilo, bei einer Größe von 150 bis 175, einige haben mehr.

Auf der anderen Seite steht einer der männlichen Dreibeiner, durchschnittlich 80 -120 Kilo und 175 bis 185 groß mit dem Willen Euch "Böses" zu tun. Jetzt wird euch im Selbstverteidigungskurs eingeredet und gezeigt, wie schnell und einfach das geht, wenn der männliche Teil euch etwas "Böses" will. Womöglich auch noch mit einem Armhebel oder mit der verblüffenden einfachen Technik wie ihr den Trainer niedergebracht habt in einer gelösten lockeren Umgebung, so streckt ihr jetzt den Mann nieder der euch Böses will. Hat der Trainer ja gesagt und vorgemacht wie einfach das geht. Und im Training hat das ja funktioniert, keiner hat sich bewegt, Kraft brauche ich auch keine, wouw, das geht ja alles von selber. Und das schönste nach solchen Stunden der Illusionen..... ihr schwitzt ja noch nicht mal!

Liebe Frauen, sehr gefährliche Illusionen, die Euch da nahe gebracht werden und es sieht so aus, Ihr wollt das so glauben!
Ihr trainiert? eine SPORTLICHE Selbstverteidigung Situation
mit REGELN NACH.... und Ihr glaubt eine solche Situation die für Euch bedrohlich ist (in die Ihr hoffentlich nie kommt) dann könnt ihr Euch wehren? Es gibt KEINE REGELN in der Selbstverteidigung. Macht Euch  das bitte klar. Könnt ihr Euch weiter wehren wenn es ein Schlag, ein harter Griff, an den Busen gibt? Und es endet fast immer im Boden. Dann kommt der ultimative Trick des Trainers zum Einsatz!!!! Auf Euch 80 bis 120 Kilo sitzend oder liegend und der "Dreibeiner" da oben schlägt mit der Faust zu!

Und ihr könnt Euch wehren?

Ist denn nun Frauenselbstverteidigung nicht sinnvoll?
Doch, siel ist sehr sinnvoll! Aber es muss bei der Wahrheit geblieben werden, wie schwer, die Selbstverteidigung ist! Einfachstes Beispiel, das gilt für Frauen und für Männer! Nehmt einen "Sandsack", stellt euch davor und schlag mit voller Kraft dagegen. Bewegt der Sandsack sich? Was sagt eure Hand, eure Faust, wenn Ihr den Sandsack schlagt? Ihr habt doch nicht etwa Boxhandschuhe an um eure Hand, die Faust zu schützen? Bewegt der Sandsack sich nicht, habt Ihr ein Problem! Das gleiche gilt für den immer noch verbreiteten Unsinn dem Mann zwischen die Beine zu treten. Versucht das doch mal! Im Film sieht das brauchbar aus, aber Film ist Illusion!

Sind wir aus dem Kampfkunst-Center denn nun besser und können nur wir aus die absolute Selbstverteidigung?

Nein, wir sagen zunächst mal das was real ist. Wir reden hier nicht über Frauen die seit Jahren sich in den Kampfkünsten bewegen, aber auch da sind viele schon sehr böse wachgeworden. Wir reden über ganz normale Frauen, die den Wunsch haben, für sich die Kunst der Selbstverteidigung zu erlernen.

Der "Rest" ist ein langer und steiniger Weg und garantiert nichts.

Bei uns kann jeder sich in angenehmer Umgebung auch dem sportlichen Teil der Kampfkunst, dem Kampfsport zuwenden.

 

Beitrag von: Birgit Ciesla
Kampfkunst-Center JuDjuSu-Jitsu Mönchengladbach
 

 
Rechtliche Grundlagen
Wer einen Anderen in seiner körperlichen Unversehrtheit sowie seinem körperlichen Wohlbefinden vorsätzlich beeinträchtig, begeht eine Körperverletzung nach § 223ff StGB.

Der Gesetzgeber sieht bestimmte Ausnahmen (Rechtfertigungsgründe) vor, die eine Köperverletzung zulassen zu Wahrung der eigenen Persönlichkeitsrechte.

Notwehr § 32 StGB
1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Notwehrüberschreitung § 33 StGB
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. 
 

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